Digital Markets Act (DMA) — Gesetz ueber digitale Maerkte
Der Digital Markets Act (EU 2022/1925) reguliert grosse Plattformen als Gatekeeper, um faire und bestreitbare digitale Maerkte in der EU sicherzustellen.
Zusammenfassung
Der Digital Markets Act (DMA), Verordnung (EU) 2022/1925, ist ein wegweisendes EU-Regulierungswerk, das die Marktmacht grosser digitaler Plattformen — sogenannter Gatekeeper — einschraenkt. Ziel ist es, faire und bestreitbare digitale Maerkte zu gewaehrleisten, indem ex-ante-Verhaltensregeln fuer dominante Plattformbetreiber festgelegt werden.
Der DMA definiert objektive Kriterien zur Identifizierung von Gatekeepern: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro in der EU oder einer Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro, die einen zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen monatlichen Endnutzern und 10.000 gewerblichen Nutzern in der EU betreiben. Am 6. September 2023 benannte die Europaeische Kommission erstmals sechs Gatekeeper: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft, die insgesamt 22 zentrale Plattformdienste abdecken.
Die Verordnung verbietet bestimmte unlautere Praktiken wie die Bevorzugung eigener Dienste (Self-Preferencing), das Verhindern von Seitenkanaelen fuer Entwickler und das unzulaessige Zusammenfuehren personenbezogener Daten. Bei Verstoessen drohen Geldbussen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstoessen bis zu 20 %.
Geschichte
Im Juni 2020 leitete die Europaeische Kommission eine oeffentliche Konsultation zur Regulierung digitaler Plattformen ein. Am 15. Dezember 2020 veroeffentlichte die Kommission den Vorschlag fuer den Digital Markets Act als Teil ihres Digital-Services-Pakets, zusammen mit dem Digital Services Act.
Das Europaeische Parlament billigte seine Fassung im Dezember 2021. Am 25. Maerz 2022 erzielten Parlament und Rat eine politische Einigung. Das Parlament nahm den DMA am 5. Juli 2022 formell an, der Rat am 18. Juli 2022. Die Verordnung wurde am 14. September 2022 unterzeichnet und am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt der EU veroeffentlicht. Sie trat am 1. November 2022 in Kraft und wurde am 2. Mai 2023 vollstaendig anwendbar.
Am 6. September 2023 benannte die Kommission erstmals sechs Gatekeeper — Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft —, die insgesamt 22 zentrale Plattformdienste betreiben. Am 13. Mai 2024 wurde Booking.com als siebter Gatekeeper benannt (Compliance-Frist 13. November 2024). Am 23. April 2025 verhaengte die Kommission erstmals DMA-Geldbussen: 500 Millionen Euro gegen Apple wegen Verstoessen gegen die Anti-Steering-Vorgaben (Art. 5 Abs. 4) und 200 Millionen Euro gegen Meta wegen seines Pay-or-Consent-Werbemodells (Art. 5 Abs. 2).
Geltungsbereich
Der DMA gilt fuer Unternehmen, die als Gatekeeper benannt wurden und zentrale Plattformdienste in der EU betreiben:
- Zentrale Plattformdienste: Online-Vermittlungsdienste (App Stores, Marktplaetze), Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Video-Sharing-Plattformen, Messenger-Dienste, Betriebssysteme, Webbrowser, virtuelle Assistenten, Cloud-Computing-Dienste und Online-Werbedienste.
- Gatekeeper (Stand 2024): Alphabet (Google Search, Android, Chrome, Google Maps, Google Play, Google Shopping, YouTube, Google Ads), Amazon (Amazon Marketplace, Amazon Ads), Apple (iOS, App Store, Safari), ByteDance (TikTok), Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp, Meta Marketplace, Meta Ads), Microsoft (Windows, LinkedIn), Booking (Booking.com).
- Gewerbliche Nutzer: Unternehmen und Entwickler, die zentrale Plattformdienste der Gatekeeper fuer den Zugang zu Endnutzern nutzen, profitieren direkt von den Fairness-Pflichten.
- Endnutzer: EU-Buerger und Verbraucher, die zentrale Plattformdienste nutzen, erhalten mehr Wahlfreiheit und Kontrolle ueber ihre Daten.
- Extraterritoriale Wirkung: Der DMA gilt fuer alle Gatekeeper unabhaengig von ihrem Sitz, sofern ihre Dienste Nutzern in der EU angeboten werden.
Kernanforderungen
- Verbot von Self-Preferencing (Art. 6 Abs. 5): Gatekeeper duerfen eigene Dienste oder Produkte in Rankings nicht gegenueber denen Dritter bevorzugen.
- Datenportabilitaet und Interoperabilitaet (Art. 6 Abs. 9, 7): Endnutzer muessen ihre Daten in Echtzeit portieren koennen; Messenger-Dienste muessen Interoperabilitaet mit Drittanbietern gewaehrleisten.
- Verbot der Datenzusammenfuehrung (Art. 5 Abs. 2): Personenbezogene Daten aus verschiedenen Diensten duerfen ohne ausdrueckliche Einwilligung nicht zusammengefuehrt werden.
- Freie Wahl von App Stores und Sideloading (Art. 6 Abs. 4): Gatekeeper muessen die Installation von Apps aus Drittquellen und alternativen App Stores zulassen.
- Steering-Freiheit fuer Entwickler (Art. 5 Abs. 4): Gewerbliche Nutzer muessen ihre Kunden frei auf alternative Angebote und Bezahlwege ausserhalb der Gatekeeper-Plattform hinweisen duerfen.
- Transparenz bei Online-Werbung (Art. 5 Abs. 9, 10): Gatekeeper muessen Werbetreibenden und Publishern taeglich Informationen ueber Preise, Gebuehren und Leistungskennzahlen ihrer Werbedienste bereitstellen.
- Compliance-Berichterstattung (Art. 11): Gatekeeper muessen innerhalb von sechs Monaten nach Benennung einen detaillierten Compliance-Bericht vorlegen und regelmaessig aktualisieren.
Korrekturen & Errata
Am 13. Mai 2024 benannte die Kommission Booking.com als Gatekeeper (Compliance-Frist 13. November 2024). Die Erweiterung über die ursprünglichen sechs Gatekeeper hinaus fehlt.
Alle Details auf der Errata-Seite →Am 23. April 2025 verhängte die Kommission die ersten DMA-Bußgelder: 500 Mio. EUR gegen Apple (Anti-Steering, Art. 5 Abs. 4) und 200 Mio. EUR gegen Meta (Pay-or-Consent-Werbemodell, Art. 5 Abs. 2). Diese ersten Durchsetzungsentscheidungen fehlen.
Alle Details auf der Errata-Seite →History: 22.04.→23.04.2025 (Bussgeld), 19.07.→18.07.2022 (Council)
Alle Details auf der Errata-Seite →