EU-Daten-Governance-Rechtsakt (Data Governance Act)
Der EU Data Governance Act (Verordnung 2022/868) schafft einen Rahmen für die vertrauenswürdige gemeinsame Nutzung von Daten und Datenvermittlungsdienste im EU-Binnenmarkt.
Zusammenfassung
Der EU Data Governance Act (DGA) (Verordnung (EU) 2022/868) ist eine EU-Verordnung, die einen Rahmen für die Weiterverwendung bestimmter öffentlicher Daten, die Regulierung von Datenvermittlungsdiensten und die Förderung von Datenpools (Datenaltruismus) schafft.
- Weiterverwendung geschützter öffentlicher Daten: Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Daten öffentlicher Stellen, die Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten oder urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten.
- Datenvermittlungsdienste: Neue Kategorie regulierter Dienste, die Dateninhaber mit Datenkonsumenten zusammenbringen (Datenbörsen, Datenpools).
- Datenaltruismus: Rahmen für Organisationen, die freiwillig Daten für das Gemeinwohl zur Verfügung stellen.
- Interoperabilität: Förderung des EU-weiten Datenaustausches über gemeinsame Standards.
Geschichte
Der DGA wurde im November 2020 als Teil der europäischen Datenstrategie der EU-Kommission vorgestellt. Er ist ein zentrales Element der Mitteilung «Europäische Datenstrategie» (COM(2020) 66 final), die auf die Schaffung eines europäischen Datenbinnenmarkts abzielt. Nach Verhandlungen zwischen Parlament und Rat wurde der DGA am 30. Mai 2022 unterzeichnet und am 3. Juni 2022 im Amtsblatt veröffentlicht (ABl. L 152) und trat am 23. Juni 2022 in Kraft. Er wurde ab dem 24. September 2023 anwendbar. Im November 2025 legte die EU-Kommission den Digital-Omnibus-Vorschlag vor, der DGA-Bestimmungen in den Data Act konsolidieren soll.
Geltungsbereich
Der DGA gilt für: (1) öffentliche Stellen in der EU, die Daten mit geschützten Inhalten zur Weiterverwendung anbieten; (2) Anbieter von Datenvermittlungsdiensten (B2B, B2C, oder zwischen Einzelpersonen), die im EU-Markt tätig sind; (3) anerkannte Datenaltruismusorganisationen; (4) alle Unternehmen, die Daten aus diesen Quellen nutzen möchten. Der DGA ergänzt, ersetzt aber nicht die DSGVO.
Kernanforderungen
- Bedingungen für Weiterverwendung: Öffentliche Stellen dürfen geschützte Daten nur unter fairen, diskriminierungsfreien Bedingungen zur Weiterverwendung anbieten.
- Registrierung von Datenvermittlern: Anbieter müssen sich bei nationalen Behörden registrieren und Neutralitätsanforderungen erfüllen.
- Datenaltruismus-Register: Organisationen können sich als anerkannte Datenaltruismusorganisationen registrieren lassen.
- Interoperabilitätspflichten: Einhaltung europäischer Interoperabilitätsrahmen und Standards.
- Einwilligungsverwaltung: Tools für die Verwaltung von Einwilligungen natürlicher Personen zur Datenweitergabe.
Verwandte Frameworks
Korrekturen & Errata
4 Korrekturen:
- history: 'veroeffentlicht am 30. Mai 2022' ist falsch
- Falsches Datum fuer Veroeffentlichung im EU-Amtsblatt in key_dates
- history: 'Weissbuch zur Datenstrategie' ist falsch
- Deutscher Titel 'Datenvermittlungsgesetz' ist nicht die offizielle Bezeichnung
1 Aktualisierung:
- Fehlende Entwicklung: Digital-Omnibus-Vorschlag (Nov 2025)